Mehr als eine Kopftuchdebatte? Das Berliner Neutralitätsgesetz

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„Frauen mit Kopftuch sind nicht per se unterdrückte Frauen oder politische Agentinnen“, betonte Bettina Jarasch. Zustimmung und Widerspruch erhielt die religionspolitische Sprecherin der Berliner Grünen bei der Diskussion um das Berliner Neutralitätsgesetz am 27. August.

Die Schule habe die Aufgabe, Kinder auf eine multireligiöse Welt vorzubereiten, argumentierte Jarasch bei dem von der Evangelischen Akademie zu Berlin gemeinsam mit dem Berliner Forum der Religionen veranstalteten 4. Interreligiösen Abendforum, das in diesem Jahr online stattfand. Neutralität bedeute, so Jarasch, dass der Staat den gleichen Abstand zu allen Religionen halten müsse, nicht aber, dass Religion an Schulen nicht sichtbar sein dürfe.

Nur wenige Stunden vor der Diskussion hatte das Bundesarbeitsgericht entschieden: Das Land Berlin darf einer muslimischen Bewerberin für eine Lehrerinnenstelle nicht pauschal das Tragen eines Kopftuches verbieten. Die Juristin Maryam Kamil Abdulsalam begrüßte das Urteil: „Eine Lehrerin darf in ihrer Berufsausübung ihre Religion anderen nicht aufdrängen. Sie muss sie aber in keinem Fall verbergen oder ablegen“.

Anders argumentierte Cornelia Seibeld, die kirchen- und integrationspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Berliner Senat. Sie verteidigte das Neutralitätsgesetz, das bislang jegliche religiöse Symbole und Kleidungsstücke für Lehrer*innen an allgemeinbildenden Schulen verbietet. Sie ging zugleich aber davon aus, dass das islamische Kopftuch heutzutage mehr Konfliktpotenzial als das christliche Kreuz berge, da es unter anderem Ausdruck einer Geschlechterrolle sei, die nicht mit der westlichen Gesellschaft vereinbar sei.

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